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E-Kennzeichen beantragen

Das E-Kennzeichen ist ein normales Kennzeichen mit dem Buchstaben „E“ am Ende. Es wird nur auf Antrag zugeteilt (§ 11 FZV) und macht das Fahrzeug als elektrisch betrieben erkennbar. Das ist die Voraussetzung dafür, dass Kommunen ihm Vorrechte einräumen dürfen (§ 4 EmoG).

Wer bekommt ein E-Kennzeichen?

- höchstens 50 g CO₂ je Kilometer, oder

- mindestens 40 km rein elektrische Reichweite.

Fehlt die CoC, ist ein anderer geeigneter Nachweis möglich (§ 3 Abs. 3 EmoG).

Welche Vorteile gibt es?

Das Gesetz erlaubt Vorrechte beim Parken, bei Parkgebühren, bei der Nutzung bestimmter Straßen oder Spuren und bei Ausnahmen von Zufahrtsverboten (§ 3 Abs. 4 EmoG). Ob und welche Vorrechte gelten, entscheidet jede Kommune selbst. Achten Sie auf Zusatzschilder vor Ort.

So beantragen Sie es

Kosten

Gebühren: GebOSt, Anlage zu § 1 (https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/anlage.html), abgerufen 16.10.2026. Behörden können zusätzlich Auslagen erheben (§ 2 GebOSt).

Stand: 16.10.2026