H-Kennzeichen (Oldtimer)
Voraussetzungen
Ein Oldtimer im Sinne der FZV ist ein Fahrzeug, das (§ 2 Nr. 22 FZV):
- vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr kam,
- weitestgehend dem Originalzustand entspricht,
- gut erhalten ist und
- der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturguts dient.
Dazu brauchen Sie ein Oldtimer-Gutachten nach § 23 StVZO, dann teilt die Behörde auf Antrag das H-Kennzeichen zu (§ 10 Abs. 1 FZV).
Gebühren
Wechsel der Kennzeichenart: 30,00 € vor Ort (221.1). Gebühren: GebOSt, Anlage zu § 1, abgerufen 16.10.2026; zzgl. Auslagen (§ 2 GebOSt). Die Kosten für das Gutachten legt die Prüforganisation fest (nicht erhoben).
Weiterlesen: Kennzeichen-Übersicht · Saisonkennzeichen
Stand: 16.10.2026