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Kennzeichen verloren oder gestohlen

Was passiert

Ihr Fahrzeug bekommt ein neues Kennzeichen, das alte wird gesperrt. Fahren dürfen Sie erst wieder mit den neuen Schildern. Quelle: Bundesportal: Kfz-Kennzeichen nach Diebstahl oder Verlust ersetzen.

Schritte

  1. Diebstahl: sofort Anzeige bei der Polizei, Protokoll mitnehmen.
  2. Verlust: Versicherung an Eides statt. Fehlen beide Schilder, ist deren Abnahme gebührenpflichtig.
  3. Bei der Zulassungsbehörde neues Kennzeichen beantragen; auf Wunsch als Wunschkennzeichen.

Unterlagen

Laut Bundesportal: Polizeiprotokoll bzw. Versicherung an Eides statt. Welche weiteren Unterlagen Ihre Behörde verlangt (z. B. ZB I und II, HU-Nachweis, verbliebenes Schild), steht auf deren Website.

Kosten

Neues Kennzeichen bei gleichem Halter: Änderung des Kennzeichens 30,00 € (221.1), Wunschkennzeichen + 10,20 €. Gebühr für die Abnahme einer Versicherung an Eides statt: Fragen Sie Ihre Behörde. Gebühren: GebOSt, Anlage zu § 1, abgerufen 17.10.2026; zzgl. Auslagen (§ 2 GebOSt). Dazu kommen neue Schilder.

Weiterlesen: Wunschkennzeichen · Abmelden ohne Kennzeichen

Stand: 16.10.2026