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Kfz-Versicherung wechseln bis 30.11.

Viele Kfz-Versicherungen laufen bis zum 31.12. und haben eine Kündigungsfrist von einem Monat. In diesem Fall muss die Kündigung bis 30.11. beim Versicherer eingegangen sein. Gesetzlich ist eine Frist von einem bis drei Monaten zulässig (§ 11 VVG), maßgeblich sind Ihre Vertragsbedingungen. Ob das auch für Sie gilt, steht in Ihrem Versicherungsschein (Hauptfälligkeit).

→ Stichtag mit dem Kündigungsrechner berechnen

In 4 Schritten wechseln

  1. Vertragsende prüfen: Versicherungsschein oder Kundenportal.
  2. Vergleichen: Bei gleichem Fahrzeug, gleicher SF-Klasse und gleichen Merkmalen (Fahrerkreis, Kilometer, Stellplatz).
  3. Neuen Vertrag abschließen: Der neue Versicherer kündigt auf Wunsch den alten Vertrag. Ob das angeboten wird, hängt vom Anbieter ab.
  4. Eingang bestätigen lassen: Die Kündigung muss rechtzeitig zugehen, ein Nachweis lohnt sich.

Checkliste für den Vergleich

Verpasst? Sonderkündigung prüfen

Nach einer Beitragserhöhung ohne entsprechende Leistungsänderung (§ 40 VVG) oder nach einem regulierten bzw. abgelehnten Haftpflichtschaden (§ 111 VVG) kann eine Sonderkündigung möglich sein, jeweils innerhalb eines Monats, siehe Kündigungsrechner.

Weiterlesen: Versicherung nach dem Autokauf · eVB-Nummer für die Zulassung

Stand: 16.10.2026