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Zweitwagen versichern: Welche SF-Klasse bekommt das zweite Auto?

Ein neuer Vertrag ohne Vorgeschichte startet in einer niedrigen Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) und ist entsprechend teuer. Für einen Zweitwagen gibt es drei übliche Wege, das zu vermeiden. Was genau gilt, regelt jeder Versicherer in seinen eigenen Tarifbedingungen. Ein Gesetz dazu gibt es nicht.

1. Zweitwagenregelung beim eigenen Versicherer

Viele Versicherer stufen ein zweites Auto desselben Halters (oft auch des Ehe- oder Lebenspartners) besser ein als einen Neuvertrag. Wie hoch die Einstufung ausfällt und ob sie an Bedingungen geknüpft ist (z. B. Mindest-SF-Klasse des Erstwagens, Fahrerkreis, Fahrzeugtyp), unterscheidet sich je nach Anbieter. Fragen Sie konkret nach der Einstufung in der Haftpflicht und in der Vollkasko. Beide können unterschiedlich sein.

2. SF-Klasse von Angehörigen übernehmen

Fährt zum Beispiel ein Elternteil kaum noch, lässt sich dessen schadenfreier Verlauf bei vielen Versicherern auf Sie übertragen. Üblich sind Bedingungen wie:

Die genauen Regeln stehen in den Bedingungen des Versicherers.

3. Statt Zweitwagen: Fahrzeugwechsel

Ersetzt das neue Auto das alte, ist es kein Zweitwagen. Die SF-Klasse geht dann beim selben Versicherer in der Regel auf das neue Fahrzeug über. → Versicherung nach dem Autokauf

Ablauf in Kürze

  1. Einstufungsangebot einholen und Haftpflicht und Kasko getrennt vergleichen.
  2. eVB-Nummer anfordern.
  3. Zulassen: vor Ort 30,00 € (GebOSt 221.1) oder online 12,80 € zzgl. 0,30 € je Plakettenträger (221.1.1), jeweils zzgl. Schilder und Auslagen. → Zulassungskosten-Rechner
  4. Wird der Zweitwagen nur in einigen Monaten genutzt: Saisonkennzeichen prüfen.

Gebühren: GebOSt, Anlage zu § 1 (https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/anlage.html), abgerufen 16.10.2026. Behörden können zusätzlich Auslagen erheben (§ 2 GebOSt).

Stand: 16.10.2026