Wohnmobil auflasten
„Auflasten“ heißt, die zulässige Gesamtmasse des Wohnmobils in den Papieren zu erhöhen, etwa von 3.500 kg auf einen höheren Wert. Das geht nur, wenn Fahrgestell, Achsen, Reifen und Bremsen dafür ausgelegt sind. In der Regel weist der Hersteller oder ein Umrüster das nach.
Ablauf
- Machbarkeit klären: Fragen Sie beim Fahrzeug- oder Fahrgestellhersteller bzw. einem Fachbetrieb nach einer Freigabe. Manchmal sind technische Änderungen nötig, etwa Federn oder Reifen.
- Begutachtung: Eine Prüforganisation (TÜV, DEKRA, GTÜ u. a.) prüft die Änderung und erstellt ein Gutachten. Was das kostet, legt die Prüforganisation fest.
- Eintragung bei der Zulassungsstelle: Die neue Gesamtmasse wird in die Fahrzeugpapiere übernommen. Gebühr für die Änderung der Fahrzeugpapiere: 10,20 € (GebOSt 225), zzgl. 0,90 €, wenn eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I ausgestellt wird, und zzgl. Auslagen.
Führerschein: das wichtigste Kriterium
- Klasse B gilt für Kraftfahrzeuge bis 3.500 kg zulässige Gesamtmasse (§ 6 FeV).
- Über 3.500 kg bis 7.500 kg brauchen Sie Klasse C1 (§ 6 FeV).
- Wer seinen Führerschein vor 1999 gemacht hat (alte Klasse 3), hat häufig Besitzstand für schwerere Fahrzeuge. Was genau gilt, steht in Ihrem Führerschein.
Was sich außerdem ändern kann
- Kfz-Steuer, Maut- bzw. Gebührenregeln in einigen Ländern und Tempolimits für Fahrzeuge über 3,5 t.
- Versicherung: Melden Sie die Änderung Ihrem Versicherer. Ob sich der Beitrag ändert, hängt vom Tarif ab.
- HU-Intervall und Fahrverbote für schwere Fahrzeuge in bestimmten Bereichen.
Ob sich das Auflasten lohnt, hängt also vor allem vom Führerschein und vom Einsatz ab.
Gebühren: GebOSt, Anlage zu § 1 (https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/anlage.html), abgerufen 16.10.2026. Behörden können zusätzlich Auslagen erheben (§ 2 GebOSt).
Stand: 16.10.2026