Vollmacht für die Kfz-Zulassung
Wann Sie eine Vollmacht brauchen
Geht nicht der Halter selbst, sondern eine andere Person zur Zulassungsbehörde, braucht diese eine schriftliche Vollmacht. Die Zulassungsbehörde Berlin verlangt eine formlose Vollmacht, also kein bestimmtes Formular. Quellen: Service Berlin: Neues Fahrzeug zulassen, Service Berlin: Kfz ummelden nach Umzug, abgerufen 17.10.2026. Viele Behörden bieten einen eigenen Vordruck an. Ob Ihre Behörde ihn verlangt, steht auf deren Website, siehe Zulassungsstellen.
Was die bevollmächtigte Person mitbringt
Laut Service Berlin:
- die unterschriebene Vollmacht,
- ihr eigenes Ausweisdokument,
- Ihr Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung). Das entfällt bei notariell oder amtlich beglaubigter Vollmacht.
- alle Unterlagen des Vorgangs, z. B. Zulassungsbescheinigung Teil I und II, eVB-Nummer und SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer.
Bei Firmen und Vereinen kommen Handels- bzw. Vereinsregisterauszug und die Ausweise der vertretungsberechtigten Personen dazu (Service Berlin: Tageszulassung). Dort steht auch: Bei Ausweiskopien müssen die Schwärzungen nach dem Personalausweisgesetz vorgenommen sein.
Wann eine Vollmacht nicht reicht
Verlangt die Behörde eine Versicherung an Eides statt, etwa wenn Fahrzeugpapiere verloren sind, müssen Sie persönlich kommen. Quelle: Bundesportal: Zulassungsbescheinigung Teil I und II, Ersatz, abgerufen 17.10.2026.
Muster: Vollmacht zur Fahrzeugzulassung
Formulierungshilfe zum Kopieren, keine Rechtsberatung. Hat Ihre Behörde einen eigenen Vordruck, nehmen Sie im Zweifel diesen.
Vollmacht Ich, [Vorname Nachname], geboren am [Datum], wohnhaft [Straße, PLZ Ort], bevollmächtige [Vorname Nachname], geboren am [Datum], wohnhaft [Straße, PLZ Ort], für mich bei der Zulassungsbehörde [Ort] folgenden Vorgang zu erledigen: [ ] Zulassung [ ] Umschreibung [ ] Außerbetriebsetzung [ ] Sonstiges: ____________________ Fahrzeug: [Marke, Typ] Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN): [17 Stellen] Kennzeichen (falls vorhanden): [ ] Die bevollmächtigte Person darf dafür Anträge stellen und unterschreiben, Gebühren zahlen sowie Dokumente und Kennzeichen entgegennehmen. [Ort], [Datum] ______________________________ Unterschrift Vollmachtgeber
Kosten
Die Vollmacht kostet bei der Behörde nichts extra; es gelten die Gebühren des Vorgangs, z. B. Zulassung vor Ort 30,00 € (GebOSt 221.1). → Zulassungskosten-Rechner
Gebühren: GebOSt, Anlage zu § 1, abgerufen 17.10.2026; zzgl. Auslagen (§ 2 GebOSt).
Ohne Vollmacht: online selbst erledigen
Mit Online-Ausweis gehen viele Vorgänge internetbasiert: i-Kfz.
Weiterlesen: Auto ummelden · Auto abmelden · Zulassung: Übersicht
Stand: 16.10.2026