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Ausfuhrkennzeichen

Wofür?

Für Fahrten, mit denen Sie ein nicht zugelassenes Fahrzeug dauerhaft in einen anderen Staat bringen. Der Zielstaat muss das zulassen (§ 45 FZV). Für Fahrten im Inland gibt es das Kurzzeitkennzeichen.

Voraussetzungen (§ 45 FZV)

Kosten

Zuteilung 31,40 € (221.3). Gebühren: GebOSt, Anlage zu § 1, abgerufen 16.10.2026; zzgl. Auslagen (§ 2 GebOSt). Versicherung und Schilder kommen dazu (Marktpreise, nicht erhoben).

Weiterlesen: Auto überführen · Kennzeichen-Übersicht

Stand: 16.10.2026