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Auto überführen ohne Kennzeichen

Ohne Zulassung und Haftpflichtversicherung dürfen Sie nicht auf öffentlichen Straßen fahren. Fahren ohne Versicherungsschutz kann strafbar sein (§ 6 PflVG). Diese Wege sind legal:

1. Kurzzeitkennzeichen

Der Standardweg für fahrbereite Fahrzeuge: 5 Tage gültig, nur in Deutschland. Die Behördengebühren liegen bei ab ca. 13,70 € zzgl. Auslagen (221.4 + 124 + 228.3), dazu kommen Schilder und Kurzzeit-eVB. → Rechner

Ohne gültige HU sind nur Fahrten zur Prüfstelle oder zur Werkstatt erlaubt, die Mängel aus der HU behebt. Das gilt im eigenen oder angrenzenden Bezirk und nicht, wenn das Fahrzeug als verkehrsunsicher eingestuft wurde.

2. Direkt zulassen

Wenn Sie das Auto behalten, sparen Sie sich mit einer regulären Zulassung (ggf. online über i-Kfz) das Kurzzeitkennzeichen. → Auto ummelden

3. Anhänger

Auf dem Anhänger ist das Auto Ladung. Prüfen Sie vorher Führerscheinklasse und Anhängelast.

4. Transportdienst

Sinnvoll für nicht fahrbereite Fahrzeuge oder lange Strecken.

5. Ins Ausland: Ausfuhrkennzeichen

Die Zuteilung kostet 31,40 € (GebOSt 221.3), dazu kommen Versicherung und Schilder.

Gebühren: GebOSt, Anlage zu § 1 (https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/anlage.html), abgerufen 16.10.2026. Behörden können zusätzlich Auslagen erheben (§ 2 GebOSt).

Weitere Quellen: Kreis Soest, Service Berlin (abgerufen 16.10.2026).

Stand: 16.10.2026