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Kurzzeitkennzeichen-Kosten-Rechner

  • Zuteilung Kurzzeitkennzeichen (GebOSt 221.4)10,20 €
  • Registererfassung ZFZR (Fahrzeuge ohne ZB II) (GebOSt 124)3,20 €
  • Plakettenträger (GebOSt 228.3)0,30 €
  • ab ca. (zzgl. Auslagen)13,70 €
  • Ab-Preis zzgl. Auslagen der Behörde. Einzelne Behörden weisen abweichende Summen aus (z. B. Günzburg 13,10 € + 2,60 € + 0,30 €).
  • Schilder und Kurzzeit-eVB sind Marktpreise: Wir nennen keine Pauschalwerte. Nur von Ihnen eingegebene Beträge werden addiert.
  • Wir sind kein Zulassungsdienst und kein Versicherungsvermittler, nehmen kein Geld entgegen und übernehmen keine Haftung für Leistungen Dritter.
  • Berlin: Kurzzeitkennzeichen werden nicht für einen Gültigkeitsbeginn in der Zukunft zugeteilt – Beginn ist der Ausgabetag.

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Woraus sich die Gebühr zusammensetzt

PostenBetragGebOSt-Nr.
Entscheidung über die Zuteilung von Kurzzeitkennzeichen10,20 €221.4
Erfassungsunterlagen Zentrales Fahrzeugregister (bei Ausgabe von Kurzzeitkennzeichen)3,20 €124
Plakettenträger0,30 €228.3
Summe Behördeab ca. 13,70 € zzgl. Auslagen

Einzelne Behörden weisen andere Summen aus. Prüfen Sie deshalb die Angabe Ihrer Zulassungsbehörde.

Schilder und Kurzzeit-eVB sind Marktpreise. Geben Sie dafür Ihre Angebote ein, wir nennen keine Pauschalwerte.

Gebühren: GebOSt, Anlage zu § 1 (https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/anlage.html), abgerufen 16.10.2026. Behörden können zusätzlich Auslagen erheben (§ 2 GebOSt).

Wichtig vor dem Antrag

Weiterlesen: Kurzzeitkennzeichen: Kosten 2026 · Auto überführen

Stand: 16.10.2026