Umzug: Auto ummelden in anderem Bezirk oder Bundesland
Muss ich ummelden?
Ja, Sie müssen die neue Anschrift melden. Das alte Kennzeichen dürfen Sie seit 2015 behalten, auch über Landesgrenzen hinweg; ein neues ist nur auf Wunsch nötig.
Kosten
| Variante | vor Ort | online |
|---|---|---|
| Kennzeichen bleibt | 23,60 € (221.9) | 9,90 € (221.9.1) |
| neues Kennzeichen | 27,10 € (221.2) | 12,10 € (221.2.1) + 0,30 € |
| Wunschkennzeichen zusätzlich | +10,20 € | +10,20 € |
| Adressänderung im selben Bezirk | 10,20 € (225) | 4,30 € (225.1) |
Gebühren: GebOSt, Anlage zu § 1, abgerufen 16.10.2026; zzgl. Auslagen (§ 2 GebOSt). Neue Schilder kommen bei neuem Kennzeichen dazu (Marktpreis, nicht erhoben).
Unterlagen
- Personalausweis (mit neuer Adresse) bzw. Meldebescheinigung
- Zulassungsbescheinigung Teil I (bei neuem Kennzeichen auch Teil II)
- bei neuem Kennzeichen: die alten Schilder
Versicherung
Melden Sie den Umzug Ihrem Versicherer. Die Regionalklasse kann sich ändern, und damit der Beitrag. Das ist ein guter Anlass für einen Vergleich.
Weiterlesen: i-Kfz-Stand nach Bundesland · Auto ummelden
Stand: 16.10.2026