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Alpine-Symbol oder M+S: welche Winterreifen zählen?

Bei winterlicher Glätte müssen alle Räder Reifen haben, die § 36 StVZO Abs. 4 erfüllen (§ 2 Abs. 3a StVO). Entscheidend ist dafür das Alpine-Symbol.

Was § 36 Abs. 4 StVZO verlangt

Beide Bedingungen müssen erfüllt sein:

  1. Laufflächenprofil, Laufflächenmischung oder Bauart verbessern vor allem die Fahreigenschaften bei Schnee (Anfahren, Stabilisieren, Bremsen).
  2. Der Reifen trägt das Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) nach UN-Regelung Nr. 117.

M+S allein reicht nicht

„M+S“ (Matsch und Schnee) steht im aktuellen Wortlaut von Abs. 4 nicht. In § 36 StVZO kommt M+S nur noch für Fahrzeuge der Klasse L vor (Abs. 11), also z. B. Krafträder. Für Pkw gilt: Ohne Alpine-Symbol erfüllt ein Reifen die Winterreifen-Anforderung nicht.

So erkennen Sie die Kennzeichnung

Und die Profiltiefe?

Mindestens 1,6 mm im Hauptprofil (§ 36 Abs. 3 StVZO), auch bei Winterreifen. Mehr ist Empfehlung, keine Pflicht.

Quellen: § 36 StVZO (Abs. 3, 4, 11), § 2 Abs. 3a StVO; abgerufen 18.10.2026.

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Stand: 16.10.2026