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Auto freikratzen: was die StVO verlangt

Ein ausdrückliches „Freikratz-Gebot“ steht nicht in der StVO. Die Pflicht ergibt sich aus § 23 Abs. 1 StVO:

Ein kleines Guckloch in der Frontscheibe erfüllt diese Anforderung deshalb in aller Regel nicht.

Praktisch

  1. Alle Scheiben und Außenspiegel frei machen, nicht nur die Frontscheibe.
  2. Kennzeichen vorn und hinten sowie Scheinwerfer und Rückleuchten von Schnee und Eis befreien.
  3. Schnee auf Dach und Motorhaube entfernen, damit er beim Bremsen nicht über die Scheibe rutscht oder auf nachfolgende Fahrzeuge fällt.
  4. Motor nicht unnötig im Stand laufen lassen: Unnötiges Laufenlassen von Motoren ist verboten (§ 30 Abs. 1 StVO).

Quellen: § 23 Abs. 1 StVO, § 30 Abs. 1 StVO; abgerufen 18.10.2026.

Weiterlesen: Winterreifenpflicht · Schneekettenpflicht · Kennzeichen verloren

Stand: 16.10.2026