Zum Inhalt
zulado

Schneekettenpflicht: wann Schneeketten vorgeschrieben sind

In Deutschland gibt es keine allgemeine Pflicht, Schneeketten mitzuführen. Vorgeschrieben sind sie dort, wo das Verkehrszeichen 268 „Schneeketten vorgeschrieben“ steht: Wer ein Fahrzeug führt, darf diese Straße nur mit Schneeketten befahren (Anlage 2 zur StVO, lfd. Nr. 42).

Höchstens 50 km/h mit Ketten

Mit Schneeketten beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Kraftfahrzeuge auch unter günstigsten Umständen 50 km/h (§ 3 Abs. 4 StVO).

Ketten ersetzen keine Winterreifen

Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte müssen alle Räder Winterreifen im Sinne von § 36 Abs. 4 StVZO tragen (§ 2 Abs. 3a StVO). Schneeketten kommen dort dazu, wo Zeichen 268 sie verlangt. → Winterreifenpflicht

Vor der Fahrt prüfen

Im Ausland gelten eigene Regeln; informieren Sie sich vor der Reise bei den Behörden oder Automobilclubs des Ziellandes.

Quellen: StVO Anlage 2, Zeichen 268, § 3 Abs. 4 StVO, § 2 Abs. 3a StVO; abgerufen 18.10.2026.

Weiterlesen: Winterreifenpflicht · Alpine-Symbol oder M+S · Auto freikratzen: Sicht und Kennzeichen

Stand: 16.10.2026