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Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) verloren

Was das Gesetz sagt

Den Verlust einer Zulassungsbescheinigung Teil II müssen Sie unverzüglich der Zulassungsbehörde melden; die unterrichtet das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Das KBA bietet die verlorene Bescheinigung im Verkehrsblatt auf, mit einer Frist zur Vorlage. Eine neue ZB II darf erst nach Ablauf dieser Frist ausgefertigt werden. Taucht das Original wieder auf, geben Sie es bei der Behörde ab. Quelle: § 14 Abs. 5 FZV, abgerufen 17.10.2026. (In der alten FZV stand das in § 12 Abs. 5; seit der Neufassung 2023 ist es § 14.)

Ablauf

  1. Verlust melden bei der Zulassungsbehörde, die für Ihr Kennzeichen zuständig ist. Bei Diebstahl vorher Anzeige bei der Polizei.
  2. Versicherung an Eides statt: Bei Verlust der ZB II verlangt die Behörde sie im Regelfall. Dafür müssen Sie persönlich kommen; eine Vollmacht reicht dann nicht.
  3. Aufbietung: Das KBA veröffentlicht die 8-stellige Nummer der ZB II im Elektronischen Verkehrsblatt. Die Frist beträgt 14 Tage (KBA-Glossar: Aufbietung).
  4. Neue ZB II abholen oder per Einschreiben bekommen. Das Bundesportal nennt für das ganze Verfahren vier bis sechs Wochen.

Quelle Schritte 1, 2 und 4: Bundesportal: Zulassungsbescheinigung Teil I und II, Ersatz, abgerufen 17.10.2026.

Unterlagen

Laut Bundesportal (Beispiel Schleswig-Holstein): Zulassungsbescheinigung Teil I, aktueller HU-Nachweis, Ihre eidesstattliche Erklärung, bei Diebstahl die Bestätigung der Polizei. Wurde die ZB II bei der Zulassung nicht Ihnen, sondern z. B. dem Autohaus ausgehändigt, braucht es eine Bescheinigung, dass sie an Sie weitergegeben wurde. Quelle: Bundesportal: Ersatz für eine verlorene ZB II. Ein alter Fahrzeugbrief wird dabei immer durch eine ZB II ersetzt (KBA).

Gebühren

Diese Positionen der GebOSt können anfallen. Welche Ihre Behörde konkret berechnet, steht im Gebührenbescheid:

PositionGebOSt-Nr.Gebühr
Zuteilung und Ausfertigung einer ZB II außerhalb eines Zulassungsverfahrens22210,20 €
Aufbietung der Zulassungsbescheinigung Teil II2368,70 €
Aufbietung einer verlorenen ZB II einschließlich öffentlicher Bekanntmachung (Abschnitt Kraftfahrt-Bundesamt)1315,10 €
Abnahme einer Versicherung an Eides statt25630,70 €

Gebühren: GebOSt, Anlage zu § 1, abgerufen 17.10.2026; zzgl. Auslagen (§ 2 GebOSt). Ist auch die Zulassungsbescheinigung Teil I weg, kommt deren Ersatz dazu (Nr. 225).

Weiterlesen: Kennzeichen verloren · Auto ummelden · Zulassungsstellen

Stand: 16.10.2026