Zum Inhalt
zulado

HU-Fälligkeit berechnen

Schätzung ohne Gewähr. Maßgeblich ist die Prüfplakette bzw. der Eintrag in der Zulassungsbescheinigung Teil I.

Ihre Eingaben bleiben in Ihrem Browser und werden nicht gespeichert.

So rechnet der Rechner

Grundlage: § 29 StVZO und Anlage VIII Nr. 2, abgerufen 17.10.2026.

Fahrzeugerste HUweitere HUAnlage VIII Nr.
Pkw (allgemein)36 Monate24 Monate2.1.2.1
Pkw Personenbeförderung (z. B. Taxi), Krankenwagen12 Monate12 Monate2.1.2.2 / 2.1.2.3
Krafträder24 Monate24 Monate2.1.1
Lkw/sonstige Kfz ≤ 3,5 t oder ≤ 40 km/h24 Monate24 Monate2.1.4.1
Anhänger ≤ 0,75 t oder ohne eigene Bremse36 Monate24 Monate2.1.5.1
Anhänger > 0,75 t bis 3,5 t24 Monate24 Monate2.1.5.2
Wohnmobil ≤ 3,5 t36 Monate24 Monate2.1.6.1
Wohnmobil > 3,5 t bis 7,5 t24 Monate (in den ersten 72 Monaten)12 Monate2.1.6.2
Wohnmobil > 7,5 t12 Monate12 Monate2.1.6.3

Wohnmobil 3,5 bis 7,5 t, Wortlaut Nr. 2.1.6.2: „bei erstmals in den Verkehr gekommenen Fahrzeugen in den ersten 72 Monaten 24“, „für die weiteren Hauptuntersuchungen 12“. Der Rechner setzt das so um: Beginnt die Frist (Monat der letzten HU bzw. der Kennzeichenzuteilung) weniger als 72 Monate nach der Erstzulassung, gilt 24 Monate, sonst 12.

Mietfahrzeuge (Nr. 2.2), Wortlaut: „Wenn untersuchungspflichtige Fahrzeuge ohne Gestellung eines Fahrers gewerbsmäßig vermietet werden, ohne dass sie für den Mieter zugelassen sind, beträgt die Frist für die Hauptuntersuchung in allen Fällen zwölf Monate.“ Das gilt für alle untersuchungspflichtigen Fahrzeugarten, also auch für Miet-Wohnmobile. Ausnahmen nur bei einer Mietdauer von mindestens einem Jahr bei einem Mieter: Pkw nach Nr. 2.1.2.1 36 Monate, Lkw bis 3,5 t nach Nr. 2.1.4.1 24 Monate. Wird der Vertrag nachträglich auf unter ein Jahr verkürzt, gelten wieder zwölf Monate. Für Wohnmobile gibt es keine solche Ausnahme. Zusätzlich gilt: Wechselt bei einem Miet-Pkw der Halter innerhalb der ersten sieben Monate nach Erstzulassung und ist eine HU durchgeführt, beträgt die Frist bis zur zweiten HU 36 Monate (Nr. 2.1.2.1.1). Der Rechner bildet Mietfahrzeuge nicht ab.

Schwerere Nutzfahrzeuge, Busse und Sicherheitsprüfungen deckt der Rechner nicht ab. Fahrzeuge mit rotem Kennzeichen nach §§ 41, 43 FZV sind ausgenommen (§ 29 Abs. 1 StVZO).

Was eine überzogene HU kostet (Bußgeld, Prüfaufschlag), regeln andere Vorschriften; diese Werte rechnet der Rechner nicht.

Weiterlesen: Kfz-Steuer berechnen · Wohnmobil auflasten · Gebrauchtwagen zulassen

Eigene Website? Diesen HU-Rechner kostenlos einbetten

Stand: 16.10.2026