Auto wieder zulassen (Wiederzulassung)
Was gilt
Ein außer Betrieb gesetztes Fahrzeug kann auf denselben oder einen neuen Halter wieder zugelassen werden. Quelle: § 16 FZV.
- Kennzeichen reservieren: Bei der Abmeldung können Sie das Kennzeichen für längstens zwölf Monate ab dem Tag der Außerbetriebsetzung reservieren lassen (§ 16 Abs. 1 FZV).
- Unterlagen: Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II. Teil II ist nicht nötig, wenn derselbe Halter das bisherige Kennzeichen behält (§ 16 Abs. 2 FZV). Dazu kommen die üblichen Zulassungsunterlagen (eVB, Ausweis, SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer); Details nennt Ihre Behörde.
- Hauptuntersuchung: Wäre während der Stilllegung eine HU fällig gewesen, muss das Fahrzeug vor der Wiederzulassung zur HU (§ 16 Abs. 2 FZV). HU-Fälligkeit berechnen
Kosten
| Vorgang | Gebühr | GebOSt-Nr. |
|---|---|---|
| Wiederzulassung vor Ort | 30,00 € | 221.1 |
| Internetbasierte Wiederzulassung (i-Kfz) | 12,80 € + 0,30 € Plakettenträger | 221.1.1 |
| Wiederzulassung, gleicher Bezirk, gleicher Halter, reserviertes Kennzeichen | 23,00 € | 221.6 |
| dasselbe online | 10,60 € + 0,30 € Plakettenträger | 221.7 |
| Zuschlag Wunschkennzeichen | + 10,20 € | Anm. zu 221 |
Gebühren: GebOSt, Anlage zu § 1, abgerufen 17.10.2026; zzgl. Auslagen (§ 2 GebOSt). Kosten für HU, Schilder und eVB kommen dazu; dafür nennen wir keine Pauschalwerte.
Weiterlesen: Auto abmelden · i-Kfz · Zulassungskosten-Rechner · Kfz-Steuer berechnen
Stand: 16.10.2026