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Auto wieder zulassen (Wiederzulassung)

Was gilt

Ein außer Betrieb gesetztes Fahrzeug kann auf denselben oder einen neuen Halter wieder zugelassen werden. Quelle: § 16 FZV.

Kosten

VorgangGebührGebOSt-Nr.
Wiederzulassung vor Ort30,00 €221.1
Internetbasierte Wiederzulassung (i-Kfz)12,80 € + 0,30 € Plakettenträger221.1.1
Wiederzulassung, gleicher Bezirk, gleicher Halter, reserviertes Kennzeichen23,00 €221.6
dasselbe online10,60 € + 0,30 € Plakettenträger221.7
Zuschlag Wunschkennzeichen+ 10,20 €Anm. zu 221

Gebühren: GebOSt, Anlage zu § 1, abgerufen 17.10.2026; zzgl. Auslagen (§ 2 GebOSt). Kosten für HU, Schilder und eVB kommen dazu; dafür nennen wir keine Pauschalwerte.

Weiterlesen: Auto abmelden · i-Kfz · Zulassungskosten-Rechner · Kfz-Steuer berechnen

Stand: 16.10.2026