SF-Klasse: So funktioniert der Schadenfreiheitsrabatt
Warum hier kein Rechner steht
Die GDV-Musterbedingungen sind unverbindlich. Die Tabellen mit SF-Klassen, Beitragssätzen und Rückstufungen (Anhang 1) enthalten dort nur Platzhalter („xx“). Jeder Versicherer legt sie selbst fest. Eine neutrale, belegte Prozent-Tabelle gibt es also nicht, und wir erfinden keine. Ihre Werte stehen im Anhang 1 der AKB Ihres Versicherers. Quelle: GDV-Musterbedingungen AKB 2015, Stand 13.10.2026, Anhang 1.
Ersteinstufung (Muster-AKB I.2)
- Ohne übernommenen Schadenverlauf: SF 0 (I.2.1).
- Pkw, mindestens 3 Jahre Führerschein (EWR oder gleichgestellt): SF ½ (I.2.2.1).
- Zweitwagen: SF 1, wenn auf Sie oder Ihre Partnerin/Ihren Partner bereits ein Pkw mit mindestens SF 1 zugelassen ist und Sie seit mindestens 1 Jahr den Führerschein haben (I.2.2.2). Eine Variante mit SF 3 sehen die Muster ebenfalls vor; das Mindestalter dafür lässt der GDV offen (I.2.2.3).
- Vollkasko kann auf Wunsch nach dem Verlauf der Haftpflicht eingestuft werden, außer es bestand in den letzten 12 Monaten schon eine Vollkasko (I.2.3).
Jedes Jahr neu (I.3)
- Neueinstufung zum 1. Januar nach dem Verlauf des Vorjahres; maßgeblich ist der Tag der Schadenmeldung.
- Schadenfrei und durchgehend versichert: eine SF-Klasse besser (I.3.2).
- Saisonkennzeichen: Besserstufung nur bei einer Saison von mindestens 6 Monaten (I.3.3).
- Nach einem Schaden: Rückstufung nach der Tabelle Ihres Versicherers (I.3.5).
Beim Wechsel
Der neue Versicherer übernimmt Ihren Schadenverlauf nach I.6 der Muster-AKB. Ihre SF-Klasse geht durch einen Wechsel also nicht verloren; der Prozentsatz kann beim neuen Anbieter aber anders sein. Siehe Checkliste Versicherungswechsel.
Weiterlesen: SF-Klasse mitnehmen · Fahranfänger · Zweitwagen-Versicherung · Kündigungsrechner
Stand: 16.10.2026