Checkliste: Kfz-Versicherung wechseln in 6 Schritten
Teil von: Kfz-Versicherung wechseln bis 30.11.. Dort steht der Überblick zu Stichtag und Fristen; hier die Schritte zum Abhaken.
- Frist prüfen. Ordentlich kündigen Sie zum Ablauf des Versicherungsjahres; die Kündigung muss laut Muster-AKB spätestens 1 Monat vorher zugehen (G.2.1). Der 30.11. gilt nur, wenn Ihr Versicherungsjahr am 31.12. endet. → Kündigungsrechner
- Sonderkündigung möglich? Nach Beitragserhöhung 1 Monat ab Zugang der Mitteilung (G.2.7). → Sonderkündigung
- SF-Klasse notieren. Sie steht in der letzten Beitragsrechnung. Der neue Versicherer übernimmt den Schadenverlauf (I.6), der Prozentsatz kann sich unterscheiden. → SF-Klasse mitnehmen
- Angebote mit gleichen Angaben vergleichen: Fahrleistung, Abstellort, Fahrerkreis, Selbstbeteiligung, Haftpflicht/Teil-/Vollkasko. Diese Merkmale nennen die Muster-AKB in Anhang 2. → Teilkasko oder Vollkasko?
- Erst neuen Vertrag sichern, dann kündigen, damit kein Tag ohne Haftpflicht entsteht. Der neue Beginn muss zum Ende des alten passen.
- Kündigung so senden, dass der Zugang belegbar ist (G.5). → Kündigungsmuster · Per E-Mail kündigen · Keine Bestätigung?
Quelle: GDV-Musterbedingungen AKB 2015, Stand 13.10.2026. Die Muster sind unverbindlich; maßgeblich sind die AKB Ihres Vertrags.
Weiterlesen: Überblick: Wechseln bis 30.11. · Kündigungsrechner · Sonderkündigung
Stand: 16.10.2026