SF-Klasse mitnehmen beim Versicherungswechsel
Teil von: Kfz-Versicherung wechseln bis 30.11.. Grundlagen zur SF-Klasse: SF-Klasse erklärt.
Kurz gesagt
Wechseln Sie mit Ihrem Fahrzeug den Versicherer, übernimmt der neue Versicherer laut Muster-AKB Ihren Schadenverlauf (I.6.1.4). Mitgenommen werden also Ihre schadenfreien Jahre, nicht ein fester Prozentsatz. Welcher Beitragssatz zu Ihrer SF-Klasse gehört, legt jeder Versicherer in seiner eigenen Tabelle fest (Muster-AKB I.1 verweist auf Anhang 1; die Werte sind im Muster nicht vorgegeben). Die Prozentzahl kann sich beim neuen Versicherer deshalb unterscheiden.
So läuft die Übernahme
- SF-Klasse notieren: Sie steht in Ihrer letzten Beitragsrechnung, getrennt für Haftpflicht und Vollkasko.
- Vorversicherer angeben: Beim Antrag nennen Sie den bisherigen Versicherer und die Versicherungsnummer.
- Auskunft: Der neue Versicherer darf sich beim Vorversicherer u. a. den Schadenverlauf in Haftpflicht und Vollkasko, Beginn und Ende des Vertrags und Unterbrechungen nennen lassen (I.8.1). Der Vorversicherer ist nach Vertragsende berechtigt und verpflichtet, diese Auskunft auf Anfrage zu geben (I.8.2).
- Prüfen: Vergleichen Sie die SF-Klasse im neuen Versicherungsschein mit Ihrer alten Beitragsrechnung.
Regeln, die Sie kennen sollten
| Thema | Regel laut Muster-AKB | Fundstelle |
|---|---|---|
| Haftpflicht und Vollkasko | Schadenverläufe werden nur zusammen übernommen | I.6.2.2 |
| Teilkasko | hat keine SF-Klasse; Einstufung gibt es nur in Haftpflicht und Vollkasko | I.1 |
| Fahrzeuggruppe | Übertragung innerhalb derselben Gruppe oder von einer höheren Gruppe (z. B. Pkw, Krafträder, Campingfahrzeuge = untere Gruppe) | I.6.2.1 |
| Auskunft | nur tatsächlicher Schadenverlauf; Sondereinstufungen zählen grundsätzlich nicht mit (Ausnahmen in I.8.2) | I.8.2 |
Pause zwischen altem und neuem Vertrag
| Unterbrechung | Folge laut Muster-AKB (I.6.3.1) |
|---|---|
| höchstens 6 Monate | Schadenverlauf wird übernommen, als hätte es keine Pause gegeben |
| mehr als 6 bis 12 Monate | Schadenverlauf wird übernommen, wie er vor der Pause bestand |
| mehr als 12 Monate | für jedes weitere angefangene Kalenderjahr wird ein schadenfreies Jahr abgezogen |
| mehr als 7 Jahre | der schadenfreie Verlauf wird nicht übernommen |
Weitere Fälle
- Neues Auto statt altem: Der Schadenverlauf geht auf das neue Fahrzeug über (Fahrzeugwechsel, I.6.1.1).
- Zweitwagen: Sonderregeln für SF-Klasse 1 oder 3 und Rabatt-Tausch (I.2.2.2, I.2.2.3, I.6.1.2). → Zweitwagen versichern
- Schadenverlauf von Partner oder Eltern: möglich unter Bedingungen, u. a. Zustimmung und Verzicht der anderen Person (I.6.1.3, I.6.2.3).
- Auto verkauft: Die Versicherung geht auf den Käufer über; sein Beitrag richtet sich nach seiner eigenen SF-Klasse (G.7.1, G.7.2). → Auto verkauft
Quelle: GDV-Musterbedingungen AKB 2015, Stand 13.10.2026, Abschnitte G.7, I.1, I.2, I.6, I.8; abgerufen 17.10.2026. Die Muster sind unverbindlich; maßgeblich sind die AKB Ihres Vertrags.
Weiterlesen: Stichtag 30.11. · Checkliste Wechsel · SF-Klasse erklärt
Stand: 16.10.2026