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SF-Klasse mitnehmen beim Versicherungswechsel

Teil von: Kfz-Versicherung wechseln bis 30.11.. Grundlagen zur SF-Klasse: SF-Klasse erklärt.

Kurz gesagt

Wechseln Sie mit Ihrem Fahrzeug den Versicherer, übernimmt der neue Versicherer laut Muster-AKB Ihren Schadenverlauf (I.6.1.4). Mitgenommen werden also Ihre schadenfreien Jahre, nicht ein fester Prozentsatz. Welcher Beitragssatz zu Ihrer SF-Klasse gehört, legt jeder Versicherer in seiner eigenen Tabelle fest (Muster-AKB I.1 verweist auf Anhang 1; die Werte sind im Muster nicht vorgegeben). Die Prozentzahl kann sich beim neuen Versicherer deshalb unterscheiden.

So läuft die Übernahme

  1. SF-Klasse notieren: Sie steht in Ihrer letzten Beitragsrechnung, getrennt für Haftpflicht und Vollkasko.
  2. Vorversicherer angeben: Beim Antrag nennen Sie den bisherigen Versicherer und die Versicherungsnummer.
  3. Auskunft: Der neue Versicherer darf sich beim Vorversicherer u. a. den Schadenverlauf in Haftpflicht und Vollkasko, Beginn und Ende des Vertrags und Unterbrechungen nennen lassen (I.8.1). Der Vorversicherer ist nach Vertragsende berechtigt und verpflichtet, diese Auskunft auf Anfrage zu geben (I.8.2).
  4. Prüfen: Vergleichen Sie die SF-Klasse im neuen Versicherungsschein mit Ihrer alten Beitragsrechnung.

Regeln, die Sie kennen sollten

ThemaRegel laut Muster-AKBFundstelle
Haftpflicht und VollkaskoSchadenverläufe werden nur zusammen übernommenI.6.2.2
Teilkaskohat keine SF-Klasse; Einstufung gibt es nur in Haftpflicht und VollkaskoI.1
FahrzeuggruppeÜbertragung innerhalb derselben Gruppe oder von einer höheren Gruppe (z. B. Pkw, Krafträder, Campingfahrzeuge = untere Gruppe)I.6.2.1
Auskunftnur tatsächlicher Schadenverlauf; Sondereinstufungen zählen grundsätzlich nicht mit (Ausnahmen in I.8.2)I.8.2

Pause zwischen altem und neuem Vertrag

UnterbrechungFolge laut Muster-AKB (I.6.3.1)
höchstens 6 MonateSchadenverlauf wird übernommen, als hätte es keine Pause gegeben
mehr als 6 bis 12 MonateSchadenverlauf wird übernommen, wie er vor der Pause bestand
mehr als 12 Monatefür jedes weitere angefangene Kalenderjahr wird ein schadenfreies Jahr abgezogen
mehr als 7 Jahreder schadenfreie Verlauf wird nicht übernommen

Weitere Fälle

Quelle: GDV-Musterbedingungen AKB 2015, Stand 13.10.2026, Abschnitte G.7, I.1, I.2, I.6, I.8; abgerufen 17.10.2026. Die Muster sind unverbindlich; maßgeblich sind die AKB Ihres Vertrags.

Weiterlesen: Stichtag 30.11. · Checkliste Wechsel · SF-Klasse erklärt

Stand: 16.10.2026