Teilkasko oder Vollkasko?
Diese Seite erklärt die Unterschiede. Sie enthält keine Empfehlung: Welcher Schutz passt, hängt von Ihrem Fahrzeug, Ihrem Vertrag und Ihrer Lage ab. Zum Wechseltermin: Kfz-Versicherung wechseln bis 30.11.
Die drei Bausteine
- Kfz-Haftpflicht: Pflicht für den Halter. Sie deckt Schäden, die mit dem Fahrzeug anderen zugefügt werden (§ 1 PflVG).
- Teilkasko: freiwillig, Schäden am eigenen Fahrzeug durch bestimmte Ereignisse.
- Vollkasko: freiwillig, umfasst die Teilkasko-Ereignisse und zusätzlich Unfall- und Vandalismusschäden am eigenen Fahrzeug.
Was laut Muster-AKB versichert ist
| Ereignis | Teilkasko | Vollkasko | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Brand, Explosion | ja | ja | A.2.2.1.1 |
| Diebstahl, Raub (Entwendung, mit Einschränkungen) | ja | ja | A.2.2.1.2 |
| Sturm (ab Windstärke 8), Hagel, Blitz, Überschwemmung | ja | ja | A.2.2.1.3 |
| Zusammenstoß mit Haarwild (z. B. Reh, Wildschwein) | ja | ja | A.2.2.1.4 |
| Glasbruch (ohne Folgeschäden) | ja | ja | A.2.2.1.5 |
| Kurzschluss an der Verkabelung (ohne Folgeschäden) | ja | ja | A.2.2.1.6 |
| Unfall am eigenen Fahrzeug | nein | ja | A.2.2.2.2 |
| Mut- oder böswillige Beschädigung durch Unbefugte | nein | ja | A.2.2.2.3 |
Kein Unfallschaden im Sinne der Muster-AKB sind u. a. reine Brems-, Betriebs- und Verschleißschäden (A.2.2.2.2). Tarife können den Schutz gegenüber den Muster-AKB erweitern oder anders regeln; maßgeblich sind die AKB Ihres Tarifs.
SF-Klasse und Selbstbeteiligung
- SF-Klasse: Gibt es in Haftpflicht und Vollkasko, nicht in der Teilkasko (I.1). Ein Vollkasko-Schaden kann zur Rückstufung führen. Zahlt der Versicherer in der Vollkasko für ein Ereignis, das unter die Teilkasko fällt, gilt der Vertrag als schadenfrei (I.4.1.2 d). → SF-Klasse erklärt
- Selbstbeteiligung: Ist eine vereinbart, wird sie bei jedem Schaden abgezogen; die Höhe steht im Versicherungsschein (A.2.5.8).
- Typklasse: Der GDV stuft Fahrzeugmodelle für Teil- und Vollkasko getrennt ein (Teilkasko 10–33, Vollkasko 10–34; GDV, 30.09.2026). → Typklasse erklärt
Fragen vor der Entscheidung
- Wie hoch ist der Wert Ihres Fahrzeugs, und könnten Sie einen selbst verursachten Schaden am eigenen Auto aus Rücklagen bezahlen?
- Verlangt Ihr Leasing- oder Finanzierungsvertrag eine bestimmte Kaskodeckung? Das steht im Vertrag.
- Welche Selbstbeteiligung passt zu Ihnen, und wie ändert sie den Beitrag im Vergleichsrechner?
- Welche Erweiterungen enthält der Tarif gegenüber den Muster-AKB?
Vergleichen Sie Angebote mit denselben Angaben (Fahrleistung, Fahrerkreis, Abstellort, Selbstbeteiligung). → Checkliste Wechsel
Quellen: GDV-Musterbedingungen AKB 2015, Stand 13.10.2026, Abschnitte A.2, I.1, I.4; PflVG § 1; GDV-Medieninformation Typklassen, 30.09.2026; abgerufen 17.10.2026. Die Muster sind unverbindlich; maßgeblich sind die AKB Ihres Vertrags.
Weiterlesen: SF-Klasse mitnehmen · Typklasse · Regionalklasse
Stand: 16.10.2026