Regionalklasse in der Kfz-Versicherung
Was die Regionalklasse ist
Die Regionalklasse spiegelt die Schadenbilanz des Zulassungsbezirks wider. Der GDV gibt sie einmal im Jahr für die mehr als 400 deutschen Zulassungsbezirke heraus, getrennt für Haftpflicht, Teil- und Vollkasko (GDV, Stand 09.09.2026).
- Haftpflicht: Es zählen Zahl und durchschnittliche Höhe der Schäden, die die Autofahrer des Bezirks verursachen, bezogen auf die dort zugelassenen Fahrzeuge.
- Kasko: Zusätzlich gehen Diebstahlhäufigkeit, Sturm- und Hagelschäden und Wildunfälle ein.
- Klassen: Haftpflicht 12, Teilkasko 16, Vollkasko 9.
- Unverbindlich: Die Regionalstatistik ist für die Versicherer unverbindlich. Sie kann sofort für Neuverträge und für bestehende Verträge zur Hauptfälligkeit angewendet werden, in der Regel zum 1. Januar.
- Kein Beitragsurteil: Aus einer veränderten Regionalklasse allein lässt sich laut GDV nichts über den gesamten Beitrag sagen.
Quelle: GDV: Regionalklassen kurz erklärt, zuletzt aktualisiert 09.09.2026, abgerufen 17.10.2026.
Welcher Wohnort zählt?
Laut Muster-AKB ist der Wohnsitz maßgeblich, den die Zulassungsbehörde dem Versicherer zu Ihrem Fahrzeug mitteilt. Die Regionalklasse zu Vertragsbeginn steht im Versicherungsschein (J.2). Nach einem Umzug ändert sich die Zulassung → Umzug: Auto ummelden
Wo Sie Ihre Regionalklasse finden
Mit der Regionalklassen-Abfrage des GDV nach Postleitzahl, Ort oder Zulassungsbezirk.
Regionalklasse gestiegen: Kündigungsrecht
Führt die neue Regionalklasse zu einer Beitragserhöhung, haben Sie laut Muster-AKB ein Kündigungsrecht innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung (J.4 i. V. m. G.2.7). Bei mehreren gleichzeitigen Änderungen zählt die Summe (J.4). → Sonderkündigung
Quelle: GDV-Musterbedingungen AKB 2015, Stand 13.10.2026, Abschnitte G.2.7, J.2, J.4; abgerufen 17.10.2026. Die Muster sind unverbindlich; maßgeblich sind die AKB Ihres Vertrags.
Weiterlesen: Typklasse · SF-Klasse erklärt · Stichtag 30.11.
Stand: 16.10.2026