Kfz-Versicherung für Fahranfänger
Diese Seite erklärt die Einstufungsregeln der GDV-Musterbedingungen. Versicherer können abweichende Regeln und eigene Beitragssätze haben; maßgeblich sind die AKB des Tarifs.
Wie der erste Vertrag eingestuft wird
| Situation | Einstufung laut Muster-AKB | Fundstelle |
|---|---|---|
| Erster Vertrag ohne übernommenen Schadenverlauf | SF-Klasse 0 | I.2.1 |
| Pkw, Führerschein (Pkw oder Kraftrad, EWR oder gleichgestellt) seit mindestens 3 Jahren | SF-Klasse ½ | I.2.2.1 |
| Pkw als Zweitwagen: auf Sie, Ehe- oder Lebenspartner ist schon ein Pkw mit mindestens SF 1 zugelassen, Führerschein seit mindestens 1 Jahr | SF-Klasse 1 | I.2.2.2 |
| Vertrag in SF 0 begonnen, Führerschein erreicht 3 Jahre, Vertrag schadenfrei | Besserstufung auf Antrag | I.2.4 |
Schadenverlauf von Eltern oder Partner übernehmen
Laut Muster-AKB kann der Schadenverlauf einer anderen Person übernommen werden, wenn Sie deren Fahrzeug überwiegend gefahren haben (I.6.1.3). Voraussetzungen nach I.6.2.3 u. a.:
- Die andere Person ist Ehe- oder Lebenspartner, Elternteil, Kind oder Arbeitgeber.
- Sie machen den Zeitraum glaubhaft, u. a. mit einer Erklärung in Textform von Ihnen und der anderen Person und einer Führerscheinkopie.
- Die andere Person stimmt zu und gibt ihren Schadenfreiheitsrabatt in vollem Umfang auf.
- Übernommen wird nur der Zeitraum, in dem Sie überwiegend gefahren sind; die Nutzung darf nicht länger als eine im Tarif festgelegte Zahl von Monaten zurückliegen (im Muster offen gelassen).
Danach
Jedes schadenfreie Kalenderjahr bringt eine Besserstufung (I.3.2), ein Schaden mit Entschädigung eine Rückstufung (I.3.5). Neu eingestuft wird zum 1. Januar (I.3). → SF-Klasse erklärt
Quelle: GDV-Musterbedingungen AKB 2015, Stand 13.10.2026, Abschnitte I.2, I.3, I.6; abgerufen 17.10.2026. Die Muster sind unverbindlich; maßgeblich sind die AKB Ihres Vertrags.
Weiterlesen: Zweitwagen versichern · SF-Klasse mitnehmen · Typklasse
Stand: 16.10.2026