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Kfz-Versicherung für Fahranfänger

Diese Seite erklärt die Einstufungsregeln der GDV-Musterbedingungen. Versicherer können abweichende Regeln und eigene Beitragssätze haben; maßgeblich sind die AKB des Tarifs.

Wie der erste Vertrag eingestuft wird

SituationEinstufung laut Muster-AKBFundstelle
Erster Vertrag ohne übernommenen SchadenverlaufSF-Klasse 0I.2.1
Pkw, Führerschein (Pkw oder Kraftrad, EWR oder gleichgestellt) seit mindestens 3 JahrenSF-Klasse ½I.2.2.1
Pkw als Zweitwagen: auf Sie, Ehe- oder Lebenspartner ist schon ein Pkw mit mindestens SF 1 zugelassen, Führerschein seit mindestens 1 JahrSF-Klasse 1I.2.2.2
Vertrag in SF 0 begonnen, Führerschein erreicht 3 Jahre, Vertrag schadenfreiBesserstufung auf AntragI.2.4

Schadenverlauf von Eltern oder Partner übernehmen

Laut Muster-AKB kann der Schadenverlauf einer anderen Person übernommen werden, wenn Sie deren Fahrzeug überwiegend gefahren haben (I.6.1.3). Voraussetzungen nach I.6.2.3 u. a.:

Danach

Jedes schadenfreie Kalenderjahr bringt eine Besserstufung (I.3.2), ein Schaden mit Entschädigung eine Rückstufung (I.3.5). Neu eingestuft wird zum 1. Januar (I.3). → SF-Klasse erklärt

Quelle: GDV-Musterbedingungen AKB 2015, Stand 13.10.2026, Abschnitte I.2, I.3, I.6; abgerufen 17.10.2026. Die Muster sind unverbindlich; maßgeblich sind die AKB Ihres Vertrags.

Weiterlesen: Zweitwagen versichern · SF-Klasse mitnehmen · Typklasse

Stand: 16.10.2026