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Wechselkennzeichen

Voraussetzungen

Quelle: § 9 Abs. 2 FZV.

So funktioniert es

Wie Kfz-Steuer und Versicherung für beide Fahrzeuge berechnet werden, regeln das Finanzamt bzw. Ihr Versicherer; eine Pauschalaussage machen wir nicht.

Kosten

Die Gebühr für Zulassung (221.1, 30,00 €) bzw. Zuzug mit neuem Kennzeichen (221.2) erhöht sich bei Zuteilung eines Wechselkennzeichens um 6,00 € (Anm. zu 221). Gebühren: GebOSt, Anlage zu § 1, abgerufen 17.10.2026; zzgl. Auslagen (§ 2 GebOSt). Dazu kommen die Schilder (gemeinsamer Teil plus je ein fahrzeugbezogener Teil).

Weiterlesen: Kennzeichen-Übersicht · Saisonkennzeichen · Zweitwagen versichern

Stand: 16.10.2026