Zum Inhalt
zulado

Versicherungsjahr der Kfz-Versicherung: warum oft der 1.1. zählt

Der 30.11. gilt als Wechseltermin, weil viele Kfz-Verträge am 31.12. ablaufen und einen Monat Kündigungsfrist haben. Das ist aber keine gesetzliche Regel für alle. Entscheidend ist, wann Ihr Versicherungsjahr endet. Diese Seite erklärt die Begriffe allgemein; maßgeblich sind Ihr Versicherungsschein und die AKB Ihres Vertrags.

Laufzeit, Versicherungsjahr, Zahlungsperiode

BegriffBedeutungGrundlage
Laufzeitsteht im VersicherungsscheinMuster-AKB G.1.1
Automatische Verlängerungein Vertrag mit einem Jahr Laufzeit verlängert sich um jeweils ein Jahr, wenn niemand kündigtMuster-AKB G.1.2; Verlängerung höchstens um je ein Jahr: § 11 Abs. 1 VVG
Erstes Jahr kürzerauch wenn die erste Laufzeit kürzer als ein Jahr ist, damit die Folgejahre an einem festen Kalendertag beginnen, verlängert sich der Vertrag danach jährlichMuster-AKB G.1.2 Satz 2
ZahlungsperiodeZeitraum, für den Sie Beiträge zahlen (z. B. monatlich); sie kann sich von der Laufzeit unterscheidenMuster-AKB C.4; Versicherungsperiode ein Jahr, falls die Prämie nicht nach kürzeren Zeitabschnitten bemessen ist: § 12 VVG

Der letzte Punkt erklärt, warum viele Verträge am 1.1. beginnen: Wer im Juni ein Auto versichert, bekommt häufig eine erste Laufzeit bis 31.12.; danach läuft der Vertrag im Kalenderjahr. Ob Ihr Versicherer das so handhabt, steht im Versicherungsschein (Ablauf oder Hauptfälligkeit).

Was das für die Kündigung heißt

Ordentlich kündigen Sie zum Ablauf des Versicherungsjahres; nach den Muster-AKB muss die Kündigung spätestens einen Monat vorher zugehen (G.2.1). Gesetzlich darf die Frist zwischen einem und drei Monaten liegen (§ 11 Abs. 3 VVG).

Ablauf des VersicherungsjahresZugang der Kündigung spätestens (bei einem Monat Frist)
31.12.30.11.
31.3.28.2. bzw. 29.2.
30.6.31.5.

Die Daten sind Rechenbeispiele. Ihren eigenen Stichtag rechnet der Kündigungsrechner aus.

Unabhängig vom Versicherungsjahr

Sonderkündigungen nach Beitragserhöhung, Schaden oder Verkauf hängen nicht am Ablauf des Versicherungsjahres. → Sonderkündigung · Kündigungsfrist verpasst

Quellen: §§ 11, 12 VVG, GDV-Musterbedingungen AKB 2015, Abschnitte C.4, G.1, G.2; abgerufen 18.10.2026. Die Muster sind unverbindlich; maßgeblich sind die AKB Ihres Vertrags.

Weiterlesen: Wechseln bis 30.11. · Kündigungsmuster · Checkliste Wechsel

Stand: 16.10.2026