Neuwagen zulassen
Unterlagen
- Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) bei EU-Typgenehmigung (§ 6 Abs. 4 FZV).
- Zulassungsbescheinigung Teil II; fehlt sie noch, wird sie mit beantragt (§ 6 Abs. 3 FZV).
- Halterdaten mit Nachweis, z. B. Ausweis (§ 6 Abs. 1 FZV).
- eVB-Nummer der Kfz-Haftpflicht → eVB für die Zulassung.
- SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer und ggf. Vollmacht: fragt die Zulassungsbehörde ab, bitte dort prüfen.
Eine HU braucht der Neuwagen nicht: Die erste ist bei Pkw nach 36 Monaten fällig (StVZO Anlage VIII Nr. 2.1.2.1.1).
Kosten
Zulassung vor Ort 30,00 € (221.1), online 12,80 € + 0,30 € (221.1.1), Wunschkennzeichen + 10,20 €. Gebühren: GebOSt, Anlage zu § 1, abgerufen 17.10.2026; zzgl. Auslagen (§ 2 GebOSt). → Alle Kosten
Tageszulassung
Händler lassen Fahrzeuge teils nur für einen Tag zu; danach gilt das Auto als außer Betrieb gesetzt (§ 7 FZV).
Stand: 16.10.2026