Auto zulassen: Was kostet es?
Diese Seite erklärt die Kosten nach Fall: welche Gebühr bei Ihrem Vorgang anfällt und was außer der Behördengebühr noch dazukommt. Wer nur schnell eine Summe ausrechnen will, nutzt den Zulassungskosten-Rechner; dort steht auch die vollständige Gebührentabelle.
Welcher Fall passt zu Ihnen?
| Fall | Gebühr vor Ort | online (i-Kfz) | GebOSt-Nr. |
|---|---|---|---|
| Neuwagen zulassen | 30,00 € | 12,80 € + 0,30 € je Plakettenträger | 221.1 / 221.1.1 |
| Gebrauchtwagen, gleicher Bezirk, Kennzeichen bleibt (Halterwechsel) | 24,20 € | 10,40 € | 221.8 / 221.8.1 |
| Gebrauchtwagen, gleicher Bezirk, neues Kennzeichen (Halterwechsel) | 26,20 € | 12,40 € + 0,30 € je Plakettenträger | 221.10 / 221.10.1 |
| Umzug aus anderem Bezirk, Kennzeichen bleibt (mit oder ohne Halterwechsel) | 23,60 € | 9,90 € | 221.9 / 221.9.1 |
| Umzug aus anderem Bezirk, neues Kennzeichen (mit oder ohne Halterwechsel) | 27,10 € | 12,10 € + 0,30 € je Plakettenträger | 221.2 / 221.2.1 |
| Wiederzulassung nach Abmeldung | 30,00 € | 12,80 € + 0,30 € je Plakettenträger | 221.1 / 221.1.1 |
| Wiederzulassung, gleicher Bezirk, gleicher Halter, reserviertes Kennzeichen | 23,00 € | 10,60 € + 0,30 € je Plakettenträger | 221.6 / 221.7 |
Gebrauchtwagen aus einem anderen Bezirk ohne Umzug: Die Nummern 221.8 und 221.10 gelten laut GebOSt nur „innerhalb desselben Zulassungsbezirks“. Welche Nummer Ihre Behörde dann ansetzt, fragen Sie dort.
Zuschläge, die dazukommen können
| Zuschlag | Betrag | Fundstelle |
|---|---|---|
| Wunschkennzeichen | + 10,20 € | Vorbemerkung zu 221 |
| Vorwegzuteilung oder Reservierung je Erkennungsnummer | 2,60 €, bei Wunschkennzeichen laut Nr. 230 + 10,20 € | 230 |
| Umtausch alter Fahrzeugbrief in Zulassungsbescheinigung Teil II (bei 221.1, 221.2, 221.6, 221.8) | + 5,10 € | Vorbemerkung zu 221 |
| Wechselkennzeichen (bei 221.1, 221.2) | + 6,00 € | Vorbemerkung zu 221 |
Rechenbeispiele (nur Behördengebühren)
- Neuwagen vor Ort mit Wunschkennzeichen: 30,00 € + 10,20 € = 40,20 €. Wird das Kennzeichen vorab reserviert, fällt zusätzlich Nr. 230 an; wie Ihre Behörde Reservierung und Zuschlag verrechnet, erfahren Sie dort.
- Gebrauchtwagen online, gleicher Bezirk, Kennzeichen bleibt: 10,40 €.
- Umzug vor Ort mit neuem Kennzeichen: 27,10 €; mit Wunschkennzeichen + 10,20 €.
Dazu kommen jeweils Plaketten (z. B. 0,50 € je HU-Plakette, 228.1) und Auslagen der Behörde (§ 2 GebOSt). Für Ihre eigene Summe: Zulassungskosten-Rechner.
Kosten außerhalb der Gebührenordnung
- Kennzeichenschilder: Marktpreis beim Schilderprägedienst oder online; dafür nennen wir keinen Pauschalwert.
- eVB-Nummer: kommt vom Versicherer, Voraussetzung für die Zulassung. → eVB-Nummer für die Zulassung
- Kfz-Steuer: setzt der Zoll fest; sie ist keine Zulassungsgebühr. → Kfz-Steuer-Rechner
- Zulassungsdienst: nur, wenn Sie die Zulassung erledigen lassen; Preise legt der Anbieter fest.
Gebühren: GebOSt, Anlage zu § 1, abgerufen 17.10.2026.
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Stand: 16.10.2026