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E-Auto zulassen

Was anders ist und was nicht

Die Zulassung eines Elektroautos läuft wie bei jedem Pkw: Antrag, Ausweis, Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. CoC beim Neuwagen, eVB-Nummer, SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer. Details: Neuwagen zulassen · Gebrauchtwagen zulassen. Zwei Punkte kommen dazu: das E-Kennzeichen und die Steuerbefreiung.

E-Kennzeichen

Auf Antrag bekommen reine E-Autos und bestimmte Plug-in-Hybride ein Kennzeichen mit „E“ am Ende (§ 11 FZV, §§ 3, 4 EmoG). Ob es Vorteile wie freies Parken gibt, entscheidet die Kommune. Voraussetzungen, Ablauf und Kosten im Detail: E-Kennzeichen beantragen. Am einfachsten geben Sie den Wunsch gleich bei der Zulassung an, sonst ist es später eine Kennzeichenänderung.

Kfz-Steuer

Reine Elektro-Pkw sind zehn Jahre ab Erstzulassung steuerfrei, wenn diese zwischen 18.05.2011 und 31.12.2030 liegt, längstens bis 31.12.2035 (§ 3d KraftStG, abgerufen 17.10.2026). Danach richtet sich die Steuer nach dem Gewicht. → Kfz-Steuer berechnen

Kosten der Zulassung

VorgangGebührGebOSt-Nr.
Zulassung vor Ort30,00 €221.1
internetbasierte Zulassung (i-Kfz)12,80 € + 0,30 € Plakettenträger221.1.1
Zuschlag Wunschkennzeichen+ 10,20 €Anm. zu 221

Gebühren: GebOSt, Anlage zu § 1, abgerufen 17.10.2026; zzgl. Auslagen (§ 2 GebOSt). Das E-Kennzeichen hat keinen eigenen Zuschlag; dazu kommen Schilder. → Zulassungskosten-Rechner

Hinweis: Die Plakette nach GebOSt Nr. 259 (11,00 €) ist ein Sonderfall für im Ausland zugelassene E-Fahrzeuge (§ 4 EmoG); mit deutschem Kennzeichen brauchen Sie sie nicht.

Weiterlesen: E-Kennzeichen · i-Kfz · Zulassung: Übersicht

Stand: 16.10.2026