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Kfz-Versicherung kündigen nach einem Schaden

Teil von: Sonderkündigung. Die ordentliche Kündigung zum Jahresende steht unter Wechseln bis 30.11.

Die Regel

Was ein Wechsel nach dem Schaden nicht ändert

Der neue Versicherer lässt sich vom Vorversicherer den Schadenverlauf nennen (Muster-AKB I.8.1). Ein Schaden, für den Entschädigung geleistet wurde, macht das Kalenderjahr schadenbelastet (I.4.2.1) und führt zur Rückstufung nach der Tabelle des Versicherers (I.3.5). → SF-Klasse mitnehmen

Rückstufung vermeiden? Bei Haftpflichtschäden bis 500 € können Sie dem Versicherer die Entschädigung freiwillig erstatten; dann wird laut Muster-AKB nicht zurückgestuft, wenn Sie innerhalb von sechs Monaten nach seiner Mitteilung zahlen (I.5).

Vorgehen

  1. Datum der Anerkennung, Ablehnung oder des Abschlusses der Verhandlungen notieren: Ab dann läuft der Monat.
  2. Kündigung mit Anlass „nach dem Schadenfall Nr. …“ senden → Kündigungsmuster
  3. Neuen Versicherungsschutz lückenlos anschließen: Der Halter muss die Kfz-Haftpflicht abschließen und aufrechterhalten (§ 1 PflVG).
  4. Zugang belegen (G.5) → Per E-Mail kündigen

Quellen: VVG § 111, PflVG § 1, GDV-Musterbedingungen AKB 2015, Stand 13.10.2026, Abschnitte G.2–G.5, I.3–I.5, I.8; abgerufen 17.10.2026. Die Muster sind unverbindlich; maßgeblich sind die AKB Ihres Vertrags. Diese Seite ist keine Rechtsberatung.

Weiterlesen: Sonderkündigung · Kündigungsrechner · SF-Klasse erklärt

Stand: 16.10.2026