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Jährliche Fahrleistung in der Kfz-Versicherung

Diese Seite erklärt, wie die Kilometerangabe im Vertrag wirkt. Sie ist keine Rechtsberatung; maßgeblich sind Ihr Versicherungsschein und die AKB Ihres Vertrags. Zum Wechseltermin: Kfz-Versicherung wechseln bis 30.11.

Ein Merkmal von vielen

Der Kfz-Beitrag wird aus mehreren Merkmalen berechnet. Die jährliche Fahrleistung ist eines davon. In den Muster-AKB des GDV steht sie bei den individuellen Merkmalen für Pkw, neben dem Abstellort und weiteren Merkmalen wie Nutzerkreis und Nutzeralter (Muster-AKB, Anhang 2, Nr. 1.1–1.3).

So ist sie im Muster geregelt

RegelInhaltFundstelle
FahrleistungsklassenDer Versicherer bildet Klassen „von … km bis … km“, getrennt für Haftpflicht, Vollkasko und Teilkasko. Die Grenzen legt jeder Versicherer selbst fest.Anhang 2, Nr. 1.2
SonderkennzeichenBei Pkw mit Saison-, Oldtimer-, Ausfuhr-, Kurzzeit- oder rotem Kennzeichen gilt unabhängig von den gefahrenen Kilometern eine feste Fahrleistungsklasse.Anhang 2, Nr. 1.2
Änderung meldenÄndert sich ein Merkmal aus dem Versicherungsschein, müssen Sie es dem Versicherer unverzüglich anzeigen.K.4.1
Neuer BeitragBei geänderter Jahresfahrleistung gilt der neue Beitrag rückwirkend ab Beginn des laufenden Versicherungsjahres (andere Merkmale: ab dem Tag der Änderung).K.2.2, K.2.3
NachweisDer Versicherer darf prüfen, ob die Merkmale stimmen, und Nachweise verlangen.K.4.2
Zu niedrige AngabeRückwirkend ab Beginn des laufenden Versicherungsjahres gilt der Beitrag nach den tatsächlichen Merkmalen.K.4.3
Vorsätzlich falschZusätzlich eine Vertragsstrafe; die Höhe lässt das Muster offen, sie steht in Ihren AKB.K.4.4
Nachweis nicht erbrachtDer Versicherer darf nach Fristsetzung (laut Muster mindestens 4 Wochen) rückwirkend nach den ungünstigsten Annahmen rechnen.K.4.5

Die Muster sind unverbindlich; Ihr Versicherer kann andere Klassen und Folgen vereinbart haben.

Was das praktisch heißt

So schätzen Sie Ihre Fahrleistung

  1. Kilometerstand heute minus Stand vor zwölf Monaten (Werkstattrechnung, HU-Bericht oder eigenes Foto).
  2. Bekannte Änderungen für das kommende Jahr einrechnen: neuer Arbeitsweg, Homeoffice, Urlaubsfahrten.
  3. Liegt Ihr Wert knapp unter einer Klassengrenze Ihres Tarifs, bedenken Sie: Überschreiten Sie sie, gilt nach dem Muster rückwirkend der höhere Beitrag (K.2.3, K.4.3).

Nutzen Sie dieselbe Kilometerangabe in jedem Angebot, sonst sind die Beiträge nicht vergleichbar. → Checkliste Wechsel · Regionalklasse · Typklasse

Quellen: GDV-Musterbedingungen AKB 2015, Stand 13.10.2026, Abschnitte K.2, K.4 und Anhang 2; Verbraucherzentrale, Stand 08.10.2025; Verbraucherzentrale Niedersachsen, Stand 03.11.2025; Stiftung Warentest, 19.03.2026; abgerufen 19.10.2026. Die Muster sind unverbindlich; maßgeblich sind die AKB Ihres Vertrags.

Weiterlesen: Selbstbeteiligung · Saisonkennzeichen · Zweitwagen versichern

Stand: 21.10.2026