Jährliche Fahrleistung in der Kfz-Versicherung
Diese Seite erklärt, wie die Kilometerangabe im Vertrag wirkt. Sie ist keine Rechtsberatung; maßgeblich sind Ihr Versicherungsschein und die AKB Ihres Vertrags. Zum Wechseltermin: Kfz-Versicherung wechseln bis 30.11.
Ein Merkmal von vielen
Der Kfz-Beitrag wird aus mehreren Merkmalen berechnet. Die jährliche Fahrleistung ist eines davon. In den Muster-AKB des GDV steht sie bei den individuellen Merkmalen für Pkw, neben dem Abstellort und weiteren Merkmalen wie Nutzerkreis und Nutzeralter (Muster-AKB, Anhang 2, Nr. 1.1–1.3).
So ist sie im Muster geregelt
| Regel | Inhalt | Fundstelle |
|---|---|---|
| Fahrleistungsklassen | Der Versicherer bildet Klassen „von … km bis … km“, getrennt für Haftpflicht, Vollkasko und Teilkasko. Die Grenzen legt jeder Versicherer selbst fest. | Anhang 2, Nr. 1.2 |
| Sonderkennzeichen | Bei Pkw mit Saison-, Oldtimer-, Ausfuhr-, Kurzzeit- oder rotem Kennzeichen gilt unabhängig von den gefahrenen Kilometern eine feste Fahrleistungsklasse. | Anhang 2, Nr. 1.2 |
| Änderung melden | Ändert sich ein Merkmal aus dem Versicherungsschein, müssen Sie es dem Versicherer unverzüglich anzeigen. | K.4.1 |
| Neuer Beitrag | Bei geänderter Jahresfahrleistung gilt der neue Beitrag rückwirkend ab Beginn des laufenden Versicherungsjahres (andere Merkmale: ab dem Tag der Änderung). | K.2.2, K.2.3 |
| Nachweis | Der Versicherer darf prüfen, ob die Merkmale stimmen, und Nachweise verlangen. | K.4.2 |
| Zu niedrige Angabe | Rückwirkend ab Beginn des laufenden Versicherungsjahres gilt der Beitrag nach den tatsächlichen Merkmalen. | K.4.3 |
| Vorsätzlich falsch | Zusätzlich eine Vertragsstrafe; die Höhe lässt das Muster offen, sie steht in Ihren AKB. | K.4.4 |
| Nachweis nicht erbracht | Der Versicherer darf nach Fristsetzung (laut Muster mindestens 4 Wochen) rückwirkend nach den ungünstigsten Annahmen rechnen. | K.4.5 |
Die Muster sind unverbindlich; Ihr Versicherer kann andere Klassen und Folgen vereinbart haben.
Was das praktisch heißt
- Realistisch schätzen: Die Verbraucherzentrale rät, Rabatte etwa für Wenigfahrer nur zu nutzen, wenn Sie die Voraussetzungen dauerhaft einhalten. Stellt sich nach einem Unfall heraus, dass die vereinbarte Kilometer-Pauschale überschritten ist, kann sich die Ersparnis durch Vertragsstrafen ins Gegenteil verkehren (Verbraucherzentrale, Stand 08.10.2025).
- Weniger gefahren als angegeben? Laut Stiftung Warentest sollten Sie das dem Versicherer mitteilen; zu viel gezahlte Beiträge werden dann erstattet (Stiftung Warentest, 19.03.2026). Die Verbraucherzentrale Niedersachsen empfiehlt, den Wert bei einer Differenz anpassen zu lassen, nach oben wie nach unten (Verbraucherzentrale Niedersachsen, Stand 03.11.2025).
- Mehr gefahren? Melden Sie es unverzüglich (K.4.1). Nach dem Muster wird der höhere Beitrag ohnehin rückwirkend für das laufende Versicherungsjahr berechnet (K.2.3, K.4.3); bei Vorsatz käme die Vertragsstrafe hinzu (K.4.4).
- Kilometerstand notieren: Halten Sie den Stand zu Beginn des Versicherungsjahres fest, z. B. mit Foto vom Tacho. Dann können Sie Nachfragen nach K.4.2 belegen. → Versicherungsjahr verstehen
So schätzen Sie Ihre Fahrleistung
- Kilometerstand heute minus Stand vor zwölf Monaten (Werkstattrechnung, HU-Bericht oder eigenes Foto).
- Bekannte Änderungen für das kommende Jahr einrechnen: neuer Arbeitsweg, Homeoffice, Urlaubsfahrten.
- Liegt Ihr Wert knapp unter einer Klassengrenze Ihres Tarifs, bedenken Sie: Überschreiten Sie sie, gilt nach dem Muster rückwirkend der höhere Beitrag (K.2.3, K.4.3).
Nutzen Sie dieselbe Kilometerangabe in jedem Angebot, sonst sind die Beiträge nicht vergleichbar. → Checkliste Wechsel · Regionalklasse · Typklasse
Quellen: GDV-Musterbedingungen AKB 2015, Stand 13.10.2026, Abschnitte K.2, K.4 und Anhang 2; Verbraucherzentrale, Stand 08.10.2025; Verbraucherzentrale Niedersachsen, Stand 03.11.2025; Stiftung Warentest, 19.03.2026; abgerufen 19.10.2026. Die Muster sind unverbindlich; maßgeblich sind die AKB Ihres Vertrags.
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Stand: 21.10.2026