Zum Inhalt
zulado

Selbstbeteiligung in der Kfz-Versicherung

Diese Seite erklärt, wie eine Selbstbeteiligung (SB) funktioniert. Sie enthält keine Empfehlung für eine bestimmte Höhe; die passt nur zu Ihren Rücklagen und Ihrem Vertrag. Zum Wechseltermin: Kfz-Versicherung wechseln bis 30.11.

Die Regel

Ist eine Selbstbeteiligung vereinbart, zieht der Versicherer sie bei jedem Schadenereignis von der Entschädigung ab. Ob und in welcher Höhe Sie eine SB haben, steht in Ihrem Versicherungsschein (Muster-AKB A.2.5.8). Im Muster steht die Regel bei der Kasko, also bei Schäden am eigenen Fahrzeug.

So wirkt sie: Zahlt der Versicherer einen Kaskoschaden, erhalten Sie die Entschädigung abzüglich der vereinbarten SB. Bei zwei Schäden im Jahr wird sie zweimal abgezogen.

Welche Höhen genannt werden

Spartegenannter BetragQuelle
Teilkasko150 €Stiftung Warentest, Verbraucherzentrale Niedersachsen
Vollkasko300 € (inklusive 150 € in der Teilkasko)Stiftung Warentest, Verbraucherzentrale Niedersachsen

Laut Verbraucherzentrale Niedersachsen lässt sich mit diesen Beträgen „entscheidend“ sparen, mehr als 20 %; je höher die SB, desto niedriger der Beitrag (Verbraucherzentrale Niedersachsen, Stand 03.11.2025). Stiftung Warentest schreibt, höhere Beträge brächten kaum noch Beitragsvorteile (Stiftung Warentest, 19.03.2026). Es gibt auch Tarife ohne SB oder mit höheren Beträgen.

Ersparnis und Risiko selbst gegenrechnen

Wie groß die Ersparnis in Ihrem Fall ist, zeigt nur ein konkretes Angebot. So rechnen Sie es gegen:

  1. Lassen Sie sich zwei Angebote mit sonst identischen Angaben geben, z. B. mit niedriger und mit höherer SB in der Vollkasko.
  2. Ersparnis pro Jahr = Beitrag mit niedriger SB − Beitrag mit hoher SB.
  3. Mehrbelastung pro Schaden = hohe SB − niedrige SB.
  4. Teilen Sie die Mehrbelastung durch die Ersparnis: Das Ergebnis ist die Zahl der Jahre ohne Kaskoschaden, nach denen sich die höhere SB ausgeglichen hätte.
Angebot niedrige SBAngebot hohe SB
SB Vollkasko in €☐☐
Jahresbeitrag in €☐☐
Ersparnis pro Jahr in €☐
Mehrbelastung pro Schaden in €☐
Jahre bis zum Ausgleich☐

Entscheidend ist außerdem, ob Sie einen Schaden in Höhe der SB jederzeit aus Rücklagen zahlen könnten.

SB und SF-Klasse sind zwei Paar Schuhe

Die SB senkt nur die Auszahlung. Leistet der Versicherer in der Vollkasko oder Haftpflicht eine Entschädigung, gilt das Jahr trotzdem als schadenbelastet, und der Vertrag kann zurückgestuft werden (Muster-AKB I.4.2.1, I.3.5). Zahlt die Vollkasko für ein Ereignis, das unter die Teilkasko fällt (z. B. Glasbruch), gilt der Vertrag nach dem Muster als schadenfrei (Muster-AKB I.4.1.2 d). In der Kfz-Haftpflicht können Sie eine Rückstufung nach dem Muster vermeiden, wenn Sie eine Entschädigung bis 500 € innerhalb von sechs Monaten selbst erstatten (Muster-AKB I.5); Tarife regeln das teils anders. → SF-Klasse erklärt · Rabattschutz

Fragen, die Sie dem Anbieter stellen können

Vergleichen Sie nur Angebote mit gleicher SB, gleicher Fahrleistung und gleichem Fahrerkreis. → Checkliste Wechsel · Teilkasko oder Vollkasko?

Quellen: GDV-Musterbedingungen AKB 2015, Stand 13.10.2026, Abschnitte A.2.5.8, I.3.5, I.4, I.5; Stiftung Warentest, 19.03.2026; Verbraucherzentrale Niedersachsen, Stand 03.11.2025; abgerufen 19.10.2026. Die Muster sind unverbindlich; maßgeblich sind die AKB Ihres Vertrags.

Weiterlesen: Rückstufung durchrechnen · Jährliche Fahrleistung · Kündigung nach Schaden

Stand: 21.10.2026