SF-Rückstufung durchrechnen: Schaden melden oder selbst zahlen?
Teil von: SF-Klasse erklärt. Einen fertigen SF-Rechner mit Prozentwerten bieten wir nicht an, weil es keine einheitlichen Werte gibt: Die Tabellen in Anhang 1 der GDV-Musterbedingungen sind leer („xx“), jeder Versicherer setzt eigene Beitragssätze und Rückstufungen. Mit den Werten aus Ihren AKB können Sie die Rechnung aber selbst machen. Diese Seite ist keine Beratung.
Was Sie brauchen
- Ihre SF-Klasse und den Beitragssatz in Prozent (letzte Beitragsrechnung).
- Die Beitragssatz-Tabelle und die Rückstufungstabelle aus Anhang 1 Ihrer AKB, getrennt für Haftpflicht und Vollkasko.
- Den Beitrag bei 100 % für Haftpflicht bzw. Vollkasko. Steht er nicht auf der Rechnung: aktueller Beitrag ÷ Beitragssatz × 100.
- Die Schadenhöhe, also was der Versicherer zahlt oder zahlen würde.
Rechenweg
- Ohne Schaden: Jedes schadenfreie Kalenderjahr bringt die nächstbessere SF-Klasse (Muster-AKB I.3.2). Neu eingestuft wird zum 1. Januar; welchem Jahr ein Schaden zählt, entscheidet der Tag der Schadenmeldung (I.3).
- Mit Schaden: Im Folgejahr wird nach der Rückstufungstabelle zurückgestuft (I.3.5), danach geht es wieder Jahr für Jahr aufwärts.
- Je Jahr: Beitrag = Beitrag bei 100 % × Beitragssatz der jeweiligen SF-Klasse.
- Mehrbeitrag = Summe der Jahresdifferenzen (mit Schaden minus ohne Schaden), bis beide Wege wieder denselben Beitragssatz erreichen.
- Vergleich: Ist der Mehrbeitrag höher als die Schadenhöhe, wäre selbst zahlen günstiger, sofern Ihr Vertrag das erlaubt (siehe Fristen).
Tabelle zum Ausfüllen
| Jahr | SF ohne Schaden | Satz % | SF mit Schaden | Satz % | Differenz in € |
|---|---|---|---|---|---|
| 1. Jahr nach dem Schaden | ☐ | ☐ | ☐ | ☐ | ☐ |
| 2. Jahr | ☐ | ☐ | ☐ | ☐ | ☐ |
| 3. Jahr | ☐ | ☐ | ☐ | ☐ | ☐ |
| 4. Jahr | ☐ | ☐ | ☐ | ☐ | ☐ |
| 5. Jahr | ☐ | ☐ | ☐ | ☐ | ☐ |
| weitere Jahre, bis die Sätze gleich sind | ☐ | ☐ | ☐ | ☐ | ☐ |
| Summe Mehrbeitrag | ☐ |
Die Rechnung ist eine Schätzung: Der Beitrag bei 100 % kann sich jedes Jahr ändern, etwa durch Typ- oder Regionalklasse (Muster-AKB J.1, J.2). Haftpflicht und Vollkasko rechnen Sie getrennt, weil beide eigene SF-Klassen haben (I.1).
Fristen und Grenzen für den Schadenrückkauf
- Haftpflicht nach Muster-AKB: Der Versicherer teilt Ihnen nach der Regulierung die Höhe mit, wenn sie höchstens 500 € beträgt. Die Grenze gilt für die Entschädigung, nicht für Ihren Gesamtschaden. Erstatten Sie den Betrag innerhalb von 6 Monaten nach dieser Mitteilung, gilt der Vertrag als schadenfrei (I.5).
- Vollkasko: Die Muster enthalten dafür keine Regel. Ob und bis zu welcher Höhe es geht, steht in den AKB Ihres Vertrags. Stiftung Warentest beschreibt Klauseln mit 6, oft auch 12 Monaten Frist.
- Teilkasko: Es gibt keine SF-Klasse, also auch keine Rückstufung (I.1). Zahlt die Vollkasko für ein Teilkasko-Ereignis, gilt der Vertrag als schadenfrei (I.4.1.2 d).
- Was nicht zählt: Kosten für Gutachter, Rechtsberatung und Prozesse machen das Jahr nicht schadenbelastet (I.4.1.1).
Und beim Versicherungswechsel?
Die Rückstufung nehmen Sie mit: Der neue Versicherer lässt sich den Schadenverlauf vom Vorversicherer nennen (I.8.1). Ein Rabattschutz gilt laut Verbraucherzentrale Niedersachsen und Stiftung Warentest nur beim bisherigen Versicherer. → Kündigung nach Schaden · SF-Klasse mitnehmen
Quellen: GDV-Musterbedingungen AKB 2015, Stand 13.10.2026, Abschnitte I.1, I.3, I.4, I.5, I.8, J.1, J.2, Anhang 1; Stiftung Warentest: Worauf Sie bei der Autoversicherung achten sollten, 19.03.2026; Verbraucherzentrale Niedersachsen, Stand 03.11.2025; alle abgerufen 19.10.2026. Die Muster sind unverbindlich; maßgeblich sind die AKB Ihres Vertrags.
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Stand: 21.10.2026