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Kfz-Versicherung über ein Vergleichsportal wechseln

Teil von: Kfz-Versicherung wechseln bis 30.11.. Diese Anleitung zeigt, wie Sie ein Vergleichsportal für den Wechsel nutzen und wo seine Grenzen liegen. Sie empfiehlt keinen Tarif und kein Portal. Offen gesagt: Auch auf dieser Seite steht ein Partnerlink zu einem Vergleichsportal (Kennzeichnung unten). Gerade deshalb finden Sie hier die Punkte, die Verbraucherzentrale und Bundeskartellamt an Portalen kritisieren.

Was ein Vergleichsportal rechtlich ist

Ein Vergleichsportal für Versicherungen arbeitet wie ein Makler: Es listet teils nur ausgewählte Unternehmen und erhält für vermittelte Verträge eine Provision (Verbraucherzentrale, Stand 21.10.2025). Daraus folgen zwei Pflichten, die Sie selbst nachprüfen können:

PflichtWas Sie davon habenFundstelle
Erstinformation beim ersten Geschäftskontakt: Status (z. B. Makler), Registereintrag mit Registrierungsnummer, Art der Vergütung, Beteiligungen an Versicherern, SchlichtungsstelleSie sehen, wer Ihnen den Vertrag vermittelt und wie er bezahlt wird§ 15 VersVermV
Eingeschränkte Auswahl muss ausdrücklich genannt werden, mit Markt- und Informationsgrundlage und den Namen der einbezogenen VersichererSie erkennen, welche Versicherer im Vergleich fehlen§ 60 Abs. 1 und 2 VVG

Die Anleitung in 7 Schritten

1. Frist klären, bevor Sie vergleichen. Bei Versicherungsjahr = Kalenderjahr und einem Monat Kündigungsfrist muss die Kündigung bis 30.11. beim alten Versicherer zugehen (Muster-AKB G.2.1, G.5). → Kündigungsrechner

2. Eigenen Bedarf festlegen. Die Verbraucherzentrale rät, zuerst zu bestimmen, welche Leistungen Sie brauchen, und erst dann zu vergleichen (Verbraucherzentrale, Stand 21.10.2025). Typische Stellschrauben: Teilkasko oder Vollkasko, Selbstbeteiligung, Jahresfahrleistung, Fahrerkreis. Den Leistungsumfang halten Sie mit dem Vergleichsbogen fest.

3. Daten wie im alten Vertrag eingeben. SF-Klasse für Haftpflicht und Vollkasko stehen auf der Beitragsrechnung. Nach einem Schaden oder mit Rabattschutz kann die Klasse, die der alte Versicherer dem neuen meldet, abweichen. → SF-Klasse mitnehmen · Rabattschutz

4. Anbieterliste prüfen. Portale bilden nicht immer den ganzen Markt ab und müssen angeben, welche Anbieter sie einbeziehen (Verbraucherzentrale). Das Bundeskartellamt hat in seiner Sektoruntersuchung festgestellt, dass gerade bei Versicherungen teilweise wichtige Anbieter fehlten und das nur einige Portale ausreichend transparent machten (Bundeskartellamt, abgerufen 21.10.2026).

5. Filter setzen und Sortierung selbst wählen. Nutzen Sie die Filter für Ihre Mindestleistungen, statt nur nach Preis zu sortieren. Achten Sie darauf, ob Treffer als „Anzeige“ oder „Gesponsert“ gekennzeichnet sind; die Kennzeichnung ist laut Verbraucherzentrale meist unauffällig. Laut Bundeskartellamt waren Rankings teils von Provisionen mitbeeinflusst, und einzelne Angebote standen vor dem eigentlichen Ranking („Position 0“). Diese Befunde betrafen vor allem Hotels, Energie und Telekommunikation; sie zeigen aber, worauf Sie achten sollten (Bundeskartellamt).

6. Gegenprüfen: zweites Portal und direkt beim Versicherer. Die Verbraucherzentrale rät, mehrere Portale zu nutzen und auch direkt bei Anbietern zu vergleichen, denn manche Direktversicherer arbeiten nicht mit Portalen zusammen. Vorsicht: Manche Portale nutzen dieselbe Datenbasis. Ähnliche Ergebnisse auf zwei Portalen sind dann keine unabhängige Bestätigung (Verbraucherzentrale; Bundeskartellamt).

7. Abschließen, dann kündigen und Zugang nachweisen. Erst wenn der neue Vertrag steht, kündigen Sie den alten so, dass die Kündigung rechtzeitig zugeht. Nach Vertragsschluss können Sie Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen in Textform widerrufen; die Frist beginnt erst, wenn Sie Versicherungsschein, Bedingungen und Belehrung erhalten haben (§ 8 VVG). → Kündigung per E-Mail · Keine Bestätigung erhalten?

Portal, Direktversicherer oder Vertreter: die Unterschiede

VergleichsportalDirekt beim VersichererVersicherungsvertreter
Rollemeist Makler mit ProvisionVertrag ohne Vermittlerarbeitet für einen oder mehrere Versicherer
Auswahlmehrere Versicherer, eingeschränkte Auswahl muss genannt werdennur der eigene Tarifnur die vertretenen Versicherer; muss sie nennen
Fundstelle§ 60 VVG, § 15 VersVermVVerbraucherzentrale (Direktversicherer teils nicht in Portalen)§ 60 Abs. 2 VVG

Welcher Weg günstiger ist, lässt sich nicht pauschal sagen: Laut Verbraucherzentrale ist ein Vertrag manchmal direkt beim Anbieter günstiger, manchmal über das Portal.

Häufige Fehler

Quellen: Verbraucherzentrale: Vergleichsportale richtig nutzen, Stand 21.10.2025; Bundeskartellamt: Vergleichsportale im Netz, abgerufen 21.10.2026; § 60 VVG, § 8 VVG, § 15 VersVermV, abgerufen 21.10.2026; GDV-Musterbedingungen AKB 2015, Abschnitte G.2.1, G.5. Die Muster sind unverbindlich; maßgeblich sind die AKB Ihres Vertrags.

Weiterlesen: Checkliste Wechsel · Telematik-Tarif oder klassisch? · Sonderkündigung

Stand: 21.10.2026